Saarland
Die Prüfungen sind vor einem Prüfungsausschuss der Vereinigung der Jäger des Saarlandes abzulegen. Der veröffentlichte Fragenkatalog wird von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes im Einvernehmen mit der Obersten Jagdbehörde erstellt oder geändert und enthält für jedes Prüfungsfach 200 Prüfungsfragen. Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes gibt den Fragenkatalog sowie dessen Änderungen den privaten Jagdschulen (§ 15) spätestens zwei Monate vor Beginn einer Prüfung kostenlos bekannt. Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes sowie die privaten Jagdschulen (§ 15) geben die selbst erstellten Ausfertigungen an ihre Lehrgangsteilnehmer weiter.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
1. Waffenhandhabung und jagdliches Schießen
2. schriftliche Prüfung
3. mündliche und praktische Prüfung
Fachgebiete
Die Prüfung erstreckt sich auf Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Sachgebieten:
1. Jagdrecht sowie verwandte Rechtsgebiete, insbesondere Tierschutzrecht sowie Notwehr- und Notstandsrecht
2. Wild-/Jagdtierkunde einschließlich der Wildbiologie und der Wildkrankheiten sowie der Behandlung erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene und der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
3. Jagdbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Fallenjagd sowie Jagdhundewesen
4. Wildhege, Naturschutz und Landschaftspflege, Wildschadensverhütung sowie Land- und Waldbau
5. Waffen- und Schießwesen hinsichtlich der im Jagdbetrieb vorkommenden Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
Beim schriftlichen Teil der Prüfung sind je Sachgebiet (§ 17 Abs. 2) 24 Fragen (insgesamt 120 Fragen) zu beantworten. Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht statt und dauert 120 Minuten. Die Fragen mit jeweils fünf Antwortvorgaben und einer richtigen Antwort sind einem Fragenkatalog durch Zufallsauswahl zu entnehmen. Bestanden hat, wer mindestens 17 Fragen jedes einzelnen Fachgebietes richtig beantwortet hat.
Kontakt
Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Jägerheim-Lachwald 5
66793 Saarwellingen
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Akademie für Jagd & Naturschutz Gräfinthal, Mandelbachtal
Jagdschule Linslehrhof, Überherrn
Jagdschule Seibt, Nonnweiler-Sitzerath
Jagdschule Blatt, Perl
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Die Prüfungen sind vor einem Prüfungsausschuss der Vereinigung der Jäger des Saarlandes abzulegen. Der veröffentlichte Fragenkatalog wird von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes im Einvernehmen mit der Obersten Jagdbehörde erstellt oder geändert und enthält für jedes Prüfungsfach 200 Prüfungsfragen. Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes gibt den Fragenkatalog sowie dessen Änderungen den privaten Jagdschulen (§ 15) spätestens zwei Monate vor Beginn einer Prüfung kostenlos bekannt. Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes sowie die privaten Jagdschulen (§ 15) geben die selbst erstellten Ausfertigungen an ihre Lehrgangsteilnehmer weiter.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
1. Waffenhandhabung und jagdliches Schießen
2. schriftliche Prüfung
3. mündliche und praktische Prüfung
Fachgebiete
Die Prüfung erstreckt sich auf Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Sachgebieten:
1. Jagdrecht sowie verwandte Rechtsgebiete, insbesondere Tierschutzrecht sowie Notwehr- und Notstandsrecht
2. Wild-/Jagdtierkunde einschließlich der Wildbiologie und der Wildkrankheiten sowie der Behandlung erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene und der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
3. Jagdbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Fallenjagd sowie Jagdhundewesen
4. Wildhege, Naturschutz und Landschaftspflege, Wildschadensverhütung sowie Land- und Waldbau
5. Waffen- und Schießwesen hinsichtlich der im Jagdbetrieb vorkommenden Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
Beim schriftlichen Teil der Prüfung sind je Sachgebiet (§ 17 Abs. 2) 24 Fragen (insgesamt 120 Fragen) zu beantworten. Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht statt und dauert 120 Minuten. Die Fragen mit jeweils fünf Antwortvorgaben und einer richtigen Antwort sind einem Fragenkatalog durch Zufallsauswahl zu entnehmen. Bestanden hat, wer mindestens 17 Fragen jedes einzelnen Fachgebietes richtig beantwortet hat.
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Stephanie Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha
DJZ-Gewinner auf Bockjagd in Bayern
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