Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird die Jägerprüfung jährlich viermal durchgeführt. Die Prüfung führt der Verband aus. Es existiert ein Fragenkatalog mit insgesamt 1.767 Fragen. Auch die Originalprüfungen werden veröffentlicht.
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsabschnitten:
1. dem jagdlichen Schießen, einschließlich der Handhabung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
2. dem schriftlichen Teil
3. dem mündlich-praktischen Teil
In Baden-Württemberg wird die Jägerprüfung jährlich viermal durchgeführt. Die Prüfung führt der Verband aus. Es existiert ein Fragenkatalog mit insgesamt 1.767 Fragen. Auch die Originalprüfungen werden veröffentlicht.
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsabschnitten:
1. dem jagdlichen Schießen, einschließlich der Handhabung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
2. dem schriftlichen Teil
3. dem mündlich-praktischen Teil
Die Prüfungsstelle entscheidet im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über dei Reihenfolge der Prüfungsabschnitte.
In den Prüfungsabschnitten „Schriftlicher Teil“ und „Mündlich-praktischer Teil“ haben die Prüflinge ausreichende Kenntnisse in den in § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes aufgeführten Sachgebieten nachzuweisen.
In den Prüfungsabschnitten „Schriftlicher Teil“ und „Mündlich-praktischer Teil“ haben die Prüflinge ausreichende Kenntnisse in den in § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes aufgeführten Sachgebieten nachzuweisen.
Fachgebiete
1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung
2. Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
3. Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Tierschutz- und artgerechte Haltung, Führung, Führung und Einsatz von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen
1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung
2. Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
3. Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Tierschutz- und artgerechte Haltung, Führung, Führung und Einsatz von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen
4. Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
5. Wildkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild, insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret.
Die Bewerber haben 125 Fragen, jeweils 25 Fragen aus den 5 Fachgebieten im Multiple-Choice-System zu beantworten. Die Fragen und Musterlösungen sowie der Bewertungsschlüssel werden von der Prüfungsstelle erstellt. Die Arbeitszeit beträgt 150 Minuten.
Bewertung, Prüfungsergebnis
Der schriftliche Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn in jedem Fach mindestens 13 Fragen richtig beantwortet sind.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses bewerten die Leistungen der Prüflinge im mündlichpraktischen Teil der Prüfung in jedem Fachgebiet wie folgt:
"bestanden" = für eine Leistung, die, abgesehen von einzelnen geringfügigen Mängeln, den Anforderungen entspricht oder besser ist oder
"nicht bestanden"= für eine mit erheblichen Mängeln behaftete oder völlig unbrauchbare Leistung.
Beantwortet der Prüfling im Prüfungsabschnitt "Schriftlicher Teil" in einem oder mehreren Prüfungsfächern nicht mindestens 13 Fragen richtig oder wird die Leistung im Prüfungsabschnitt "Mündlich-Praktischer Teil" in einem oder mehreren Prüfungsfächern mit "nicht bestanden" bewertet, ist der
Prüfungsabschnitt nicht bestanden. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist dem Prüfling durch den Vorsitzenden mündlich bekanntzugeben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses benachrichtigt unverzüglich die Prüfungsstelle. Diese teilt dem Prüfling durch schriftlichen Bescheid mit
Rechtsbehelfsbelehrung die Entscheidung über die Prüfung mit.
Die Jägerprüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfling den schriftlichen Teil, den mündlichpraktischen Teil und das Jagdliche Schießen bestanden hat.
Kontakt
Landesjagdverband
Baden-Württemberg
Felix-Dahn-Straße 41
70597 Stuttgart
Landesjagdverband
Baden-Württemberg
Felix-Dahn-Straße 41
70597 Stuttgart
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Jagdschule Müller, Ravensburg
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Jagdschule Müller, Ravensburg
Jagdschule Weck, Offenburg
Jagdschule Oberschwaben, Herbertingen
Jagdschule Oberschwaben, Herbertingen
Jägerschule Bauer, Ettlingen
Kreisjagdverband Tauberbischofsheim e. V., Königheim
Jagdschule Dr. Fellmer, Wertheim
Jagdschule Kern, Benzingen
Jagd- und Naturschulzentrum Wiesensteig, Wiesensteig
Jagdschule Kölmel, Rauental
Jagdschule Mehne, Villingen-Schwenningen
Jägerschule Saur, Sontheim
Jagdschule Schrag, Aldingen-Aixheim
Kreisjagdverband Tauberbischofsheim e. V., Königheim
Jagdschule Dr. Fellmer, Wertheim
Jagdschule Kern, Benzingen
Jagd- und Naturschulzentrum Wiesensteig, Wiesensteig
Jagdschule Kölmel, Rauental
Jagdschule Mehne, Villingen-Schwenningen
Jägerschule Saur, Sontheim
Jagdschule Schrag, Aldingen-Aixheim
Jagdschule Keicher, Haigerloch-Gruol
Jägervereinigung Stuttgart e.V., Stuttgart
Kreisjägervereinigung Göppingen e.V., Börtlingen
Jägervereinigung Tettnang e.V., Meckenbeuren
Landesjagdschule Dornsberg BW e.V., Eigentilgen
Jägervereinigung Kinzigtal e.V., Gutach
Jägervereinigung Stuttgart e.V., Stuttgart
Kreisjägervereinigung Göppingen e.V., Börtlingen
Jägervereinigung Tettnang e.V., Meckenbeuren
Landesjagdschule Dornsberg BW e.V., Eigentilgen
Jägervereinigung Kinzigtal e.V., Gutach
Stephanie Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha
DJZ-Gewinner auf Bockjagd in Bayern
Heintges Lehr- und Lernsystem GmbH, Leopoldstr. 4, 95615 Marktredwitz - Tel. 09231/4198 - Fax 09231/4199 - E-Mail: lehrundlern@heintges.de -
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