Jägerprüfung
Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein. Zuvor muss er jedoch die Jägerprüfung bestanden haben.
Die Jungjägerausbildung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
In der Regel bieten die Kreisjägerschaften, Kreisgruppen, Jagdschulen und Jagdverbände Jägerlehrgänge an.
Für die Jägerprüfung muss der Jagdscheinanwärter in der Regel Kenntnisse unter anderem in folgenden Themenbereichen erwerben:
- Wildbiologie
- Wildhege
- Jagdbetrieb, Jagdliche Praxis
- Wildschadensverhütung
- Land- und Waldbau
- Waffenkunde, Waffenhandhabung und Waffenrecht
- Jagdhunde, Führung von Jagdhunden
- Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Wildbrethygiene
- Jagdschutz
- Tierschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Die Jägerprüfung gliedert sich im Allgemeinen in drei Abschnitte:
- schriftliche Prüfung
- mündlich / praktische Prüfung
- Schießprüfung
Im Nachfolgenden haben wir einige Informationen zur Jägerprüfung sowie Informationen über Voraussetzungen und Prüfungsbedingungen der einzelnen Bundesländer zusammengetragen.
Trotz sorgfältiger Recherche können wir für die Richtigkeit der Angaben, unter anderem aufgrund der häufigen Änderungen, keine Haftung übernehmen. Bitte befragen Sie hierzu zeitnah Ihren Ausbilder oder Kursleiter.
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