Thüringen
Die Oberste Jagdbehörde legt zwei Prüfungstermine im Jahr fest. Prüfungsbehörde ist die Obere Jagdbehörde. Es finden 2 Prüfungen pro Jahr statt. Der Fragenkatalog wird nicht veröffentlicht.
Die Prüfung besteht aus folgenden Abschnitten:
1. jagdliches Schießen
2. schriftlicher Teil
3. praktisch-mündlicher Teil (10 bis 15 Minuten je Fach und Prüfling)
Fachgebiete
In der Prüfung muss der Bewerber ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachweisen:
1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Wildschadenverhütung, Landwirtschaft und Waldwirtschaft
2. Jagdbetrieb, Jagdhunde, Behandlung des erlegten Wildes, Wildbret als Lebensmittel (Fleischhygiene)
3. Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen)
4. Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Natur- und Umweltschutzrecht
Beim schriftlichen Teil der Prüfung sind je Sachgebiet nach § 6 Abs. 5 Nr. 1 bis 4 25 Fragen (insgesamt 100 Fragen) anhand eines Fragebogens schriftlich zu beantworten. Der schriftliche Teil der Prüfung dauert höchstens 180 Minuten. Die Prüfung findet unter Aufsicht mindestens eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses statt, der vom Vorsitzenden bestimmt wird. Dieser kann weitere Aufsichtsführende bestimmen. Bestanden hat, wer mindestens 15 Fragen aus jedem Fachgebiet richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesjagdverband Thüringen e.V.
Frans-Hals-Straße 6 c
99099 Erfurt
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Jagdschule Thüringen, Erfurt
Jagdhof Weber, Ernstthal am Rennsteig
Jagdschule der Jägerschaft Eisenach e.V., Wutha-Farnroda
Jägerschaft Gera e. V., Gera
Jägerschaft Erfurt, Erfurt
Jägerschaft Arnstadt, Arnstadt
Jägerschaft Eisenach e. V., Förtha
Jagdschule Thüringen SDI, Großfahner
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Die Oberste Jagdbehörde legt zwei Prüfungstermine im Jahr fest. Prüfungsbehörde ist die Obere Jagdbehörde. Es finden 2 Prüfungen pro Jahr statt. Der Fragenkatalog wird nicht veröffentlicht.
Die Prüfung besteht aus folgenden Abschnitten:
1. jagdliches Schießen
2. schriftlicher Teil
3. praktisch-mündlicher Teil (10 bis 15 Minuten je Fach und Prüfling)
Fachgebiete
In der Prüfung muss der Bewerber ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachweisen:
1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Wildschadenverhütung, Landwirtschaft und Waldwirtschaft
2. Jagdbetrieb, Jagdhunde, Behandlung des erlegten Wildes, Wildbret als Lebensmittel (Fleischhygiene)
3. Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen)
4. Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Natur- und Umweltschutzrecht
Beim schriftlichen Teil der Prüfung sind je Sachgebiet nach § 6 Abs. 5 Nr. 1 bis 4 25 Fragen (insgesamt 100 Fragen) anhand eines Fragebogens schriftlich zu beantworten. Der schriftliche Teil der Prüfung dauert höchstens 180 Minuten. Die Prüfung findet unter Aufsicht mindestens eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses statt, der vom Vorsitzenden bestimmt wird. Dieser kann weitere Aufsichtsführende bestimmen. Bestanden hat, wer mindestens 15 Fragen aus jedem Fachgebiet richtig beantwortet hat.
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Stephanie Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha
DJZ-Gewinner auf Bockjagd in Bayern
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