Schleswig-Holstein
Die Jägerausbildung wird von den Kreisjägerschaften organisiert oder in deren Auftrag von professionellen Ausbildern durchgeführt. Sie finden nach Bedarf statt. Zuständig für die Jägerprüfung ist die Untere Jagdbehörde.
Die Prüfung besteht aus folgenden Abschnitten:
1. Schießprüfung
2. schriftlicher Teil und mündlich-praktischer Teil
Sie ist in dieser Reihenfolge durchzuführen.
Die Jägerausbildung wird von den Kreisjägerschaften organisiert oder in deren Auftrag von professionellen Ausbildern durchgeführt. Sie finden nach Bedarf statt. Zuständig für die Jägerprüfung ist die Untere Jagdbehörde.
Die Prüfung besteht aus folgenden Abschnitten:
1. Schießprüfung
2. schriftlicher Teil und mündlich-praktischer Teil
Sie ist in dieser Reihenfolge durchzuführen.
Fachgebiete
Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestehen aus folgenden Prüfungsfächern:
1. Kenntnisse der jagdbaren Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau
2. Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen
3. Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
4. Jagdrecht, jagdlich bedeutsame Regelungen des Tierschutz-, Wald- sowie Naturschutzrechtes sowie anderer Rechtsvorschriften
Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestehen aus folgenden Prüfungsfächern:
1. Kenntnisse der jagdbaren Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau
2. Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen
3. Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
4. Jagdrecht, jagdlich bedeutsame Regelungen des Tierschutz-, Wald- sowie Naturschutzrechtes sowie anderer Rechtsvorschriften
Die Oberste Jagdbehörde kann für die Formulierung der Inhalte der Prüfungsfragen sowohl des schriftlichen als auch des mündlich-praktischen Teils in den Prüfungsfächern 1 bis 4 des Absatzes 4 im Einvernehmen mit der Landesjägerschaft Vorgaben erteilen. Der Prüfungsausschuss stellt aus den vier Prüfungsfächern je 20 Fragen, insgesamt 80 Fragen zusammen. Diese Fragen sind unter Aufsicht in einer Zeit von 180 Minuten schriftlich zu beantworten. Die Antworten sind von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu bewerten. Können diese sich über die Bewertung nicht einigen, entscheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende. Die Antworten sind wie folgt zu bewerten:
Richtige Antwort 2 Punkte
Teilweise richtige Antwort 1 Punkt
Unrichtige Antwort 0 Punkte
Bestanden hat, wer 20 Punkte erreicht hat.
Richtige Antwort 2 Punkte
Teilweise richtige Antwort 1 Punkt
Unrichtige Antwort 0 Punkte
Bestanden hat, wer 20 Punkte erreicht hat.
Kontakt
Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Jägerschule Schönkirchen, Schönkirchen
Jagdschule Neumünster, Neumünster
Jungjäger – Kursus Nord-West, Friedrichskoog
Jägerlehrhof Meckelmoor, Breiholz
Deula Schleswig-Holstein GmbH, Rendsburg
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Jägerschule Schönkirchen, Schönkirchen
Jagdschule Neumünster, Neumünster
Jungjäger – Kursus Nord-West, Friedrichskoog
Jägerlehrhof Meckelmoor, Breiholz
Deula Schleswig-Holstein GmbH, Rendsburg
Stephanie Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha
DJZ-Gewinner auf Bockjagd in Bayern
Heintges Lehr- und Lernsystem GmbH, Leopoldstr. 4, 95615 Marktredwitz - Tel. 09231/4198 - Fax 09231/4199 - E-Mail: lehrundlern@heintges.de -
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