Hamburg
In Hamburg existiert ein Fragenkatalog mit insgesamt 900 Fragen, der allerdings nicht veröffentlich ist. Die Prüfungen werden mindestens einmal im Jahr abgehalten. Zuständig für die Prüfung ist die Landesjägerschaft.
Die Prüfung besteht aus einem
1. schriftlichen Teil,
2. einer Schießprüfung und
3. einem mündlich-praktischen Teil
Der schriftliche Teil soll der Schießprüfung vorausgehen.
In Hamburg existiert ein Fragenkatalog mit insgesamt 900 Fragen, der allerdings nicht veröffentlich ist. Die Prüfungen werden mindestens einmal im Jahr abgehalten. Zuständig für die Prüfung ist die Landesjägerschaft.
Die Prüfung besteht aus einem
1. schriftlichen Teil,
2. einer Schießprüfung und
3. einem mündlich-praktischen Teil
Der schriftliche Teil soll der Schießprüfung vorausgehen.
Fachgebiete:
Der Bewerber muss im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung aus folgenden Sachgebieten ausreichende Kenntnisse nachweisen:
1. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (Grundbegriffe der Jagdwaffenkunde und Jagdmunition, Ballistik, Jagdoptik), Handhabung und Pflege von Jagdwaffen und Fanggeräten, wichtige Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie über Notwehr und Notstand
2. Kenntnis der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, Wildbiologie (insbesondere Erkennungsmerkmale, Verhaltensweisen und Lebensräume der wichtigsten heimischen Wildarten, Ansprechen des Wildes, Erkennen und Bekämpfen von Wildseuchen und Wildkrankheiten)
3. Jagdbetrieb und jagdliche Praxis (insbesondere Aufstellung von Abschussplänen, Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, Wildschadensverhütung)
4. Jagdhundehaltung und –führung,
5. Wildhege, Naturschutz und Artenschutz (Grundlagen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, des Biotopschutzes und der Ökologie, Hegemaßnahmen einschließlich Biotopverbesserung und Reviergestaltung, Land- und Waldbau), Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
6. Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Wildbrethygieneverordnungen, Waldrecht, jagdrechtlich relevante Vorschriften des Wasserrechts und verwandter Rechtsbereiche
Der Bewerber muss im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung aus folgenden Sachgebieten ausreichende Kenntnisse nachweisen:
1. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (Grundbegriffe der Jagdwaffenkunde und Jagdmunition, Ballistik, Jagdoptik), Handhabung und Pflege von Jagdwaffen und Fanggeräten, wichtige Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie über Notwehr und Notstand
2. Kenntnis der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, Wildbiologie (insbesondere Erkennungsmerkmale, Verhaltensweisen und Lebensräume der wichtigsten heimischen Wildarten, Ansprechen des Wildes, Erkennen und Bekämpfen von Wildseuchen und Wildkrankheiten)
3. Jagdbetrieb und jagdliche Praxis (insbesondere Aufstellung von Abschussplänen, Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, Wildschadensverhütung)
4. Jagdhundehaltung und –führung,
5. Wildhege, Naturschutz und Artenschutz (Grundlagen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, des Biotopschutzes und der Ökologie, Hegemaßnahmen einschließlich Biotopverbesserung und Reviergestaltung, Land- und Waldbau), Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
6. Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Wildbrethygieneverordnungen, Waldrecht, jagdrechtlich relevante Vorschriften des Wasserrechts und verwandter Rechtsbereiche
Die Bewerber haben 90 Fragen, 15 aus jedem Fachgebiet innerhalb 180 Minuten zu beantworten. Bestanden hat, wer mindestens 8 Fragen aus jedem Fachgebiet richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesjägerschaft Hamburg
Hansastraße 5
20149 Hamburg
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Stephanie Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha
DJZ-Gewinner auf Bockjagd in Bayern
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