Jagdtrainer - SICHER DURCH DIE JÄGERPRÜFUNG
 
 
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Bremen

In Bremen existiert kein Fragenpool. Zuständig für die Jägerprüfung ist die Untere Jagdbehörde. Die Jägerprüfung besteht aus folgenden vier Prüfungsteilen:

1. dem jagdlichen Schießen
2. der schriftlichen Prüfung
3. der praktischen Prüfung im Revier und
4. der mündlichen Prüfung

Fachgebiete

Die schriftliche, die praktische sowie die mündliche Prüfung erstrecken sich jeweils auf alle folgenden sieben Fachgebiete, denen beispielhaft Prüfungsgegenstände zugeordnet sind:

1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere wild lebende Tiere (Jagdtierkunde, Ansprechen des Wildes, Wildbiologie)

2. Jagdwaffen (Jagdwaffenkunde, zuverlässige Handhabung (u. a. verwenden, umgehen, verwahren und überlassen im Sinne von § 17 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 des Bundesjagdgesetzes) von Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) im Jagdbetrieb und auf dem Schießstand, von blanken Waffen, Optik, Zielhilfen und sonstigen Jagdgeräten)

3. Fallenjagd (Fallenkunde, Fallenarten, Fallenbauweisen, Aufbau, Einbau und Inbetriebnahme von Fallen, Praxis der tierschutzgerechten Fangjagd)

4. Naturschutz und Hege (Verantwortung für die Natur, Grundlagen der Wechselbeziehungen in der Natur, des Natur- und Artenschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, Biotopschutz und Biotopgestaltung, Kenntnis der wichtigen Feldfrüchte, Baum- und Straucharten)

5. Jagdbetrieb (Jagdmethoden, Verhalten auf der Jagd, Grundlagen des Jagdhundewesens, Kenntnis der Jagdhunderassen, Jagdschutz, Grundzüge der Geschichte der Jagd, jagdliches und zeitgemäßes Brauchtum, Waidgerechtigkeit, Verhinderung und Verminderung von Wild- und Jagdschäden, Kenntnis zum Bau von Jagdeinrichtungen und Kenntnis der wichtigen Jagdsignale)

6. Behandlung des erlegten Wildes (Versorgung, Verwertung, Wildbrethygiene, Wildkrankheiten)

7. Jagdrecht und verwandtes Recht (Umfassende Kenntnisse des Bundesjagdrechts und des Landesjagdrechts, Grundzüge und für die jagdliche Praxis bedeutsame Vorschriften des Feldordnungsgesetzes, des Fleischhygienerechts, des Tierseuchenrechts, des Tierschutzrechts, des Waffenrechts, des Waldrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts, der Unfallverhütungsvorschriften und sonstiger einschlägiger Sicherheitsbestimmungen)

Bei der schriftlichen Prüfung sind auf Fragebögen, die vom Vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unter Mitwirkung der prüfenden Mitglieder des Prüfungsausschusses mit Musterlösung aufzustellen sind, für jedes Prüfungsfachgebiet jeweils 20 (insgesamt 140 Fragen) schriftlich gestellte Fragen schriftlich zu beantworten. Die Fragebögen können auch so gestaltet werden, dass die Beantwortung einzelner Fragen durch Ankreuzen einer richtigen Antwort oder mehrerer richtiger Antworten bei jeweils drei vorgegebenen Antworten möglich ist. Die Beantwortungszeit beträgt 210 Minuten. Bestanden hat, wer mindestens die Note 4 (pro Fachgebiet mindestens 20 aus der max. 40 Punkten) erreicht hat.

Kontakt

Landesjägerschaft Bremen e.V.
Carl-Schulz-Straße 26 a
28209 Bremen

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